Bestattungsvorsorge

 Die Planung der eigenen Bestattung ist eine verantwortungsvolle und bedeutsame Entscheidung. Durch die Vorsorge entlastet man nicht nur seine Angehörigen, sondern sichert auch die eigenen Wünsche für die spätere Bestattung, sowohl inhaltlich als auch finanziell. 


Die inhaltliche Ausgestaltung der Bestattung wird sorgfältig geplant und in einer Kosten- und Leistungsaufstellung festgehalten, um die Bestattungskosten zu ermitteln. Hierbei werden Aspekte wie die Bestattungsdienstleistungen, der Erwerb und die Vorbereitung der Grabstelle sowie die Kosten für den Grabstein berücksichtigt. Für die finanzielle Absicherung klären wir individuell, welche Form der Finanzierung, abhängig von Alter und Lebenssituation, am besten geeignet ist. Zur Fürsorge benennen Sie uns einen Ansprechpartner, der im Trauerfall die weiteren notwendigen Schritte mit uns bespricht. Schließlich unterstützen wir Sie auch bei der Regelung des Überschusses aus der finanziellen Absicherung. Weitere wichtige Regelungen können Sie in einer Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung festhalten.



Treuhandvertrag

Durch einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag kann man mit einer einmaligen Zahlung oder individuellen monatlichen Zahlungen vorsorgen. In der heutigen Zeit ist es für jeden Menschen wichtig, finanziell für seine eigene Bestattung oder die seiner Angehörigen vorzusorgen. Angesichts möglicher Pflege- und Heimkosten ist es oft schwierig abzuschätzen, wie die finanzielle Situation im Todesfall aussehen wird. Mit einem Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag kann man jedoch seine Angehörigen entlasten. Damit verbunden ist auch die Sicherung der eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung sowohl inhaltlich als auch finanziell.


Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages
  •  Entlastung Ihrer Angehörigen 
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Individuelle Trauerbegleitung durch den Bestatter vor Ort möglich
  • Schutz des angelegten Geldes  vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder






 Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für Ihre individuelle Bestattungsvorsorge, wir beraten Sie gerne!


Kontakt
Tel. 06155/2303
info@bestattungen-hofmann.de

Hofmann Bestattungen
Bessunger Straße 122, 64347 Griesheim

 

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